Trampolin II

DTB-Basisschein Trampolin II

Teilnahmebedingungen

Da im Teil II die Hilfeleistung bei Überkopfbewegungen vermittelt wird, ist ein sicheres Bewegen auf dem Trampolin und die Beherrschung der Grundtechniken der Hilfeleistung unerlässlich. Deshalb wird der Nachweis der Teilnahme am Teil I oder einer adäquaten anerkannten Fortbildung gefordert.

Die weiteren Voraussetzungen gleichen denen für den Teil I: Mindestalter 14 Jahre, körperliche Fitness und Belastbarkeit.

Inhalte und Umfang

  • Umfang: 16 LE á 45 min
  • Auffrischung „DTB-Basisschein I“ bzw. „Qualifikationsnachweis für Sportlehrkräfte I“ (Geräteauf-/-abbau, Sicherheitsbestimmungen, Gewöhnungsübungen, Methodik der Sprünge ohne Hilfeleistung, Grundtechniken der Hilfeleistung)
  • Grundtechniken der Hilfeleistung
  • Methodik der Sprünge mit Hilfeleistung (Rückensprung, Bauchsprung, Salto rückwärts, Salto vorwärts)
  • Spielformen (Ausweitung)
  • Theoretische Inhalte (adressatenbezogen)

Überprüfung

Um die Befähigung der Teilnehmer zu einer angemessenen und sicheren Hilfeleistung zu gewährleisten, erfolgt eine Überprüfung der praktischen Fähigkeiten. Dabei beschränkt sich die Überprüfung auf den Rückensprung, den Bauchsprung, den Salto vorwärts und den Salto rückwärts.

Anerkennung und Gültigkeit

Der DTB-Basisschein ist bundesweit einheitlich und wird sowohl auf Verbands- als auch auf Schul- und Hochschulebene anerkannt. Seine Gültigkeitsdauer ist nicht begrenzt.