Qualifizierung

Qualifizierung im Trampolinturnen

Ausbildung im DTB

Im Trampolinturnen wird gelegentlich die Frage nach der Ausbildung einer Lehrperson gestellt. Der Begriff "Ausbildung" ist im Deutschen Turner-Bund (DTB) fest verknüpft mit der Trainerausbildung der Lizenzstufe 1. Qualifikationen unterhalb der Lizenzstufe 1 werden als "Fortbildungen" bezeichnet, höhere Ausbildungsstufen als "Weiterbildung". Als übergeordneter Bergriff wird deshalb von "Qualifikation" verwendet.

Alle Details zur Fort-, Aus- und Weiterbildung werden in der Ausbildungsordnung des DTB erläutert und sind im Ausbildungssystem des DTB übersichtlich zusammengefasst.

Qualifikationsformen

Die Qualifikation im Trampolinturnen untergliedert sich in die Bereiche

Zuständigkeiten

Die Inhalte der Fortbildungen regeln die Veranstalter der Lehrgänge, ausgenommen der Basisschein. Hier sind die Inhalte bundesweit fest gelegt.

Die Gestaltung der Trainer C-Ausbildung ist die Aufgabe der Landeslehrwarte/Landesfachwarte (zu erreichen über die Landesturnverbände), Trainer B- und Trainer A-Weiterbildungen obliegen dem Bundeslehrwart.

Weitere Möglichkeiten der Aus- und Fortbildung im Bereich Schule bieten die Fortbildungseinrichtungen der Bundesländer, die Hochschulen und der Deutsche Sportlehrerverband (DSLV).

Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme an den Lehrgängen sind oft bestimmte Voraussetzungen und eine Unkostenbeteiligung notwendig. Sie werden üblicherweise in der Lehrgangsausschreibung angegeben.