Diskussion Matten in Training und Wettkampf

Autor: Marcel Meyer

Datum: 18.09.2014

Achtung! Dieser Artikel ist ein Entwurf, keine bestehende Regelung!

Zur Absicherung eines Trampolins werden auf dem Boden Matten seitlich und hinter den Stirnseiten eines Trampolins ausgelegt. Seit der Einführung der DTB-Vorgabe, dass diese Matten 20 cm starke Niedersprungmatten sein müssen, haben sich zwei wesentliche Probleme ergeben:

1. Die Ausrichtung von Wettkämpfen ist sehr kostspielig geworden. Wer die Matten nicht selbst besitzt oder vor Ort ausleihen kann, kann die Matten von der Firma Eurotramp ausleihen. Die Ausleihe ist kostenlos, aber der Transport muss bezahlt werden. Je nach Entfernung kommen Kosten für An- und Abtransport zwischen 1500 und 2000 Euro zustande. Die Kosten übernimmt der Ausrichter.

2. Übungsleiter sind vielerorts verunsichert, ob sie überhaupt noch Training ohne diese Absicherung geben dürfen und welche haftungsrechtlichen Folgen auf sie zukommen könnten. Die Ausstattung eines Gerätes rundherum mit acht 20 cm-Niedersprungmatten bedeutet Kosten von über 7000 Euro für ein Gerät. Die Matten müssen zudem gelagert werden. 

Um diese Problematik zu entschärfen, wäre eine juristisch abgesicherte Bestimmung wünschenswert, die klare Regelungen definiert. Da das Gefährdungspotenzial im Wesentlichen durch die maximalen Sprunghöhen der Aktiven bestimmt wird, könnte die Bestimmung folgendermaßen formuliert werden:

Leistungsklasse* Mattenbeschaffenheit
* Diese Übung wurde bereits in einem Wettkampf geturnt.  
Pflichtübung aus dem P-Bereich Turnmatten oder Turnläufer, mind. 4 cm stark und mind. 1 m breit
Pflichtübung aus dem M-Bereich Niedersprungmatten oder
Turnmatten oder Turnläufer, mind. 8 cm stark und mind. 1 m breit
Teilnahme an DM Einzel Jugend Niedersprungmatten oder
Weichböden oder
Turnmatten mit Turnläufer, mind. 15 cm stark und 2 m breit
Teilnahme an DM Erwachsene Niedersprungmatten oder
Weichböden, mind. 20 cm stark und 2 m breit

 

Es gilt, Argumente für eine verbindliche Regelung zu finden und sie inhaltlich zu gestalten. Damit kann die Problematik entschärft und die Verunsicherung vieler Trainer beseitigt werden. Den Anstoß zu einer gesetzlichen Regelung muss letztlich der Deutsche Turner-Bund geben.

 

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